Arbeitsrecht
Für Mitarbeiter
Wir vertreten und beraten Sie umfassend in allen personalrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit erforderlichem Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft. Hierzu gehört neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung auch die rechtzeitige Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen, um Konflikten frühzeitig und wirksam zu begegnen. Wir vertreten Sie auch in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen arbeitsgerichtlichen Prozessen.
Wir unterstützen Sie insbesondere rund um folgende Themen:
• Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
• Kurzarbeit
• Abfindung
• Abmahnung
• Aufhebungsverträge
• Arbeitszeugnis
• Kündigung und Kündigungsschutz
• Befristung von Arbeitsverträgen
• Mindestlohn
• Minijob
• Urlaub, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
• Überstunden
• Vergütung, Lohn- und Gehaltsgestaltung
• Weihnachtsgeld, Provisionen, Tantiemen, Umsatzbeteiligungen und sonstige Zulagen
• Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Für Arbeitgeber und Führungskräfte Personal- und Arbeitsrecht
Wir beraten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und erarbeiten mit ihnen individuelle Lösungen für praktische Probleme. Bei der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Führungskräften beraten wir sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte. Das Auftreten im Gerichtssaal ist Bestandteil unserer Tätigkeit. Zu unserer Tätigkeiten gehören insbesondere auch:
• Betreuung im Rahmen von Unternehmenskäufen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen oder grundlegenden Strukturveränderungen
• Entwicklung und Optimierung neuer oder überarbeiteter Betriebsorganisationen und Managementstrukturen
• Gestaltung individueller Arbeits- und Dienstverträge
• Gestaltung und Durchsetzung kollektiver Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit- und Vergütungsrichtlinien oder Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung)

