Arbeitsrecht

Für Mitarbeiter

Wir vertreten und beraten Sie umfassend in allen personalrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit erforderlichem Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft. Hierzu gehört neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung auch die rechtzeitige Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen, um Konflikten frühzeitig und wirksam zu begegnen. Wir vertreten Sie auch in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen arbeitsgerichtlichen Prozessen.
Wir unterstützen Sie insbesondere rund um folgende Themen:

• Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
• Kurzarbeit
• Abfindung
• Abmahnung
• Aufhebungsverträge
• Arbeitszeugnis
• Kündigung und Kündigungsschutz
• Befristung von Arbeitsverträgen
• Mindestlohn
• Minijob
• Urlaub, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
• Überstunden
• Vergütung, Lohn- und Gehaltsgestaltung
• Weihnachtsgeld, Provisionen, Tantiemen, Umsatzbeteiligungen und sonstige Zulagen
• Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz


Für Arbeitgeber und Führungskräfte Personal- und Arbeitsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und erarbeiten mit ihnen individuelle Lösungen für praktische Probleme. Bei der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Führungskräften beraten wir sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte. Das Auftreten im Gerichtssaal ist Bestandteil unserer Tätigkeit. Zu unserer Tätigkeiten gehören insbesondere auch:

• Betreuung im Rahmen von Unternehmenskäufen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen oder grundlegenden Strukturveränderungen
• Entwicklung und Optimierung neuer oder überarbeiteter Betriebsorganisationen und Managementstrukturen
• Gestaltung individueller Arbeits- und Dienstverträge
• Gestaltung und Durchsetzung kollektiver Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit- und Vergütungsrichtlinien oder Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung)

Sozialrecht

Ich berate in den Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Das heißt ich unterstütze Sie bei Problemen in der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfall.

• Arbeitslosengeld
• Unterstützung bei der Unfallversicherung (Arbeitsunfall + Berufskrankheit)
• Krankengeld
• Schwerbehindertenrecht
• Impfschutz, etc.
• Entschädigung u.a. Infektionsschutzgesetz
• Elterngeld
• Übergang in die Rente

Sozialversicherungsrecht

Die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung ist schwierig. Die Folgen einer Falschbeurteilung können immens sein. Dabei werden wir u.a. wie folgt tätig:

• Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Arbeitnehmern im Bereich des Sozialversicherungsrechts gegenüber den Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung etc.)
• Beurteilung der Versicherungspflicht (Statusfeststellung) von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Selbständigen – Prüfung, Verhandlung, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren
• Begleitung in die/in der Selbstständigkeit
• Beratung zu Meldungen, Beitragsvarianten etc.

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